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Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag

NWHT aktuell

Vereinfachte kommunale Vergabegrundsätze -
Mögliche Erhöhung der Wertgrenzen für beschränkte und freihändige Vergaben

Hintergrund:

Mit Runderlass des Innenministeriums vom 22. März 2006 hat die NRW-Landesregierung das kommunale Auftragswesen vereinfacht, indem sie deutlich erhöhte Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergabe ermöglicht. Ohne weitere Einzelbegründung sind nun beschränkte Ausschreibungen bis zu einem Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) von höchstens

  • 300.000 Euro im Tiefbau
  • 150.000 Euro für Rohbauarbeiten im Hochbau und
  • 75.000 Euro für Ausbaugewerke und sonstige Handwerke im Hochbau sowie für Pflanzungen und Straßenausstattungen
möglich.
Ohne weitere Einzelbegründung sind freihändige Vergaben bis zu einem Auftragswert netto von höchstens 30.000 Euro möglich. Kommunale Auftraggeber können durch diese Vereinfachung bei kleineren Vergaben Kosten und Zeit sparen. Ein schneller Zugriff auf regionale Handwerksbetriebe wird möglich, der mit Blick auf Gewährleistung und Servicequalität erhebliche Vorteile für die Kommunen mit sich bringt.

Sachstand:

Im Mai und im September 2006 hat der Nordrhein-Westfälische Handwerkstag die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen um Informationen zum Stand der Anwendung erhöhter Wertgrenzen für kommunale Ausschreibungen gebeten. Von rund 30 Prozent der Kommunen liegen mittlerweile Antworten vor. Auch wenn diese Rücklaufquote noch keine abschließenden Rückschlüsse auf die Situation insgesamt zulässt, scheint sich aber in der Tendenz der Eindruck zu verfestigen, dass etwa 70 Prozent der Kommunen die Möglichkeit zur Anpassung ihrer Wertgrenzen positiv auffassen. Der Anteil der Verweigerer dürfte deutlich unter 20 Prozent liegen. Bei den Gemeinden, die sich nicht zur Übernahme entschließen können, handelt es sich überwiegend um sehr kleine Gemeinden, die befürchten, bei deutlich erhöhten Wertgrenzen für die freie Vergabe praktisch kaum noch Ausschreibungen durchführen zu können. Mit einer ähnlichen Argumentation hat ein Teil der Gemeinden die Option zur Anpassung zwar aufgegriffen, aber individuell Grenzen unterhalb der Maximalwerte festgelegt. Hier gibt es eine beträchtliche Vielfalt. Oft sind auch einzelne Wertgrenzen insbesondere für freihändige Vergabe abweichend von den Vorgaben des Landes geregelt.
Einschränkend ist aber festzustellen, dass ein großer Teil der Kommunen noch keine abschließende Willensbildung herbeigeführt hat. Das mag auch an den sehr unterschiedlichen Willensbildungsprozessen vor Ort liegen. Sie reichen von kurzfristigen Entscheidungen der Verwaltung bis hin zu einer umfassenden Beteiligung des Rates. Gerade die zum Teil längeren Verfahren werden mitverantwortlich sein für den hohen Anteil von offenen Verfahren.

Bewertung:

Durch die mittelstandsfreundliche Korrektur im Vergabewesen stärkt die Landesregierung die Marktstellung der privaten Wirtschaft vor Ort und sorgt damit für Wachstums- und Beschäftigungsimpulse gerade auch im Handwerk. Durch die Erhöhung der Wertgrenzen der freihändigen Vergabe bekommen heimische ("normale") Handwerksbetriebe wieder eine Chance, sich mit Aussicht auf Erfolg an Ausschreibungen in der Region zu beteiligen.

Handlungsempfehlung:

Einwirken auf noch zögernde Kommunen, den Inhalt des Runderlasses in die örtlichen Ausschreibungsbestimmungen zu übernehmen und die Möglichkeiten zu nutzen, die das flexibilisierte NRW-Vergaberecht bietet.

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