Nordrhein-Westfalen NRW
 
Presseinformationen
Thesen zur Handwerkspolitik
Vorträge
Untersuchungen
Kursbuch zur Landespolitik
Stellungnahmen
Handwerk in Zahlen 
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Archiv
Inhaltsverzeichnis
Mitglieder / Gremien

    Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag

    Forderungen des Handwerks an die Mittelstandspolitik der Bundesregierung

    Zusammenfassung des Vortrags von Dr. Georg Cramer vor IG-Metall Vertrauensleuten im Handwerk am 19. Oktober 2001 in Fulda

    Die Erwartungen des Handwerks an die Politik sind vor dem Hintergrund einer seit Jahren schwierigen wirtschaftlichen in diesem Wirtschaftsbereich zu sehen. Zur Erinnerung:
    Beschäftigtenentwicklung seit 1995 minus 1 Mio
    insgesamt 6.3 Mio. auf 5,3 Mio, entsprechend - 16 %
    im Bau von 1,63 Mio. auf 1,22 Mio., entsprechend - 25 %

    Die Zahl der Pleiten ist im 1. Halbjahr 2001 um 19 %, um 20 % gestiegen.

    Die Investitionen haben sich nach Ermittlungen des Seminars für Handwerkswesen stark von der übrigen Investionsentwicklung der letzten Jahre abgekoppelt; zur Illustration:
    Handwerkeranteil an KfW-Zusagen
    1993 1998 1999 28,9% 22,0% 13,9%
    Negative Entwicklung der Investionen hängt stark mit den Absatzerwartungen zusammen.

    Wirtschafts- und steuerpolitische Themen mit besonders Bedeutung für die Handwerksunternehmen:

    Reform der Unternehmensteuer 2000
    Der Ansatz war prinzipiell richtig: Steuerbelastung für Unternehmen senken; dafür die Steuersätze zu senken, auch wenn damit eine tendenzielle Verbreiterung der Steuerbasis verbunden ist.
    Die Reform der Unternehmensteuer 2000 hat alle, auch die handwerklichen Einzelunternehmen entlastet; eine Rolle spielt dabei die erweiterte Anrechung der Gewerbesteuer.
    Aufschlussreich ist allerdings eine Differenzierung verschiedener Gruppen von Steuerzahlern (Einzelunternehmer und Körperschaften) und ein Vergleich deren relativer Entlastungen zwischen 2000 und 2001.
    Die nächste Stufen 2003 und 2005 zum Vergleich nicht heranzuziehen ist deshalb berechtigt, weil der theoretisch errechnete Gesamtentlasungseffekt durch Inflationsgewinne des Fiskus wegen des progressiven Tarifes nur sehr eingeschränkt realisiert werden.
    Bei der Körperschaftsteuer wird die Senkung bei einem linearen Tarif sofort vollständig realisiert und nicht durch Inflation eingeschränkt.
    Die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch eine zusätzliche Belastung in der Größenordnung von 10 - 20 % wegen verschlechterter Abschreibungsbedingungen trifft alle sofort.
    Für Einzelunternehmen ergeben sich zwischen 2000 und 2001 beispielsweise folgende Entlastungseffekte:
    Gewinn 200.000: - 12,0 % Steuer Gewinn 100.000: - 8,5% Steuer Gewinn 80.000: - 8,4% Steuer

    Vergleich mit Körperschaftsteuer
    Körperschaftsteuer neu: 25 % plus etwa 12,5 % Gewerbesteuer ergibt eine Entlastung bei Kapitalgesellschaften von etwa 53,7 % im Jahr 2000 auf 38,7 % im Jahr 2001 entsprechend einer linearen Entlastung von 28 %
    Der relative Entlastungseffekt für große Kapitalgesellschaften, die thesaurieren ist damit durchweg deutlich höher als für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
    Kleine GmbHs, die voll ausschütten, sind dagegen benachteiligt:
    Beispiel: Gewinn 100.000 DM, Entlastung null
    Gewinn 200.000 DM, Entlastung 15,8 %

    Der Vergleich zeigt: Vor allem die großen Kapitalgesellschaften haben durch die Steuerreform einen relativen Wettbewerbsvorteil erreicht.

    Die Steuer ist nicht rechtsformneutral. Dies trifft insbesondere auch die (wenigen) Personengesellschaften mit hohen Gewinnen, deren Steuerbelastung wegen des deutlich höheren Grenzsteuersatzes höher als von Kapitalgesellschaften ist (bis zu 52,2 % statt 38,7 %). Aus grundsätzlichen Erwägungen ist aber nicht zu akzeptieren, dass das Steuerrecht Gleiches (im Wettbewerb stehende Unternehmen mit gleichem Gewinn) ungleich behandelt. Vielmehr ist eine so starke Spreizung zwischen Spitzensteuersatz und Körperschaftensteuer zu vermeiden.

    Veräußerungsgewinne
    "Steuerreform regt die Kursphantasie an" (Handeslblatt) weil die Veräußerungsgewinne ab 2002 steuerfrei gestellt werden. Dies mag beim Umstrukturieren vieler Unternehmen helfen (betroffen sind geschätze 1 Billion DM Beteiligungsbesitz). Frage aber, ob es gerechtfertigt ist, dass beispielsweise Versicherungen bald auf Dauer keine Körperschaftsteuer mehr zahlen.

    Fraglich ebenso die Berechtigung dafür, dass Einzelunternehmen Veräußerungsgewinne sehr wohl versteuern müssen.
    Auch dies ist eine Ungleichbehandlung von Kapital- und Personengesellschaften bei Veräußerungsgewinnen
    Neues Vorhaben der Bundesregierung, Rücklagen für die Wiederanlage in Anteilen an Kapitalgesellschaften ebenfalls begrenzt steuerfrei zu ermöglichen,
    ist für Handwerker praktisch uninteressant
    ist für private Kapitalgeber nur eine Steuerstundung.

    Durch die Neuregelung des Halbeinkünfteverfahrens und der Steuerpflicht bei Veräußerungsgewinnen schon bei einem Kapitalanteil von 1 % sind zusätzliche Problem für die Unternehmensfinanzierung durch private Beteiligungen entstanden.

    Obwohl solche Beteiligungen mit Blick auf schwierger werdende Bedingungen zur Kreditfinanzierung (Basel II) dringend gebraucht werden.

    Ökosteuer

    Der Zweck wird nicht erreicht. Für 2001 war eine Abgabequote für die gesetzliche Rentenversicherung von 17,9 % angestrebt; erreicht wurden lediglich 19,1 %.
    Die Ökosteuer belastet kleine Energieverbraucher 5 fach höher als große gewerbliche Verbraucher. Begründung: Der Verwaltungsaufwand sei für eine Gleichbehandlung von kleinen und großen gewerblichen Energieverbrauchern zu hoch.
    Die Folge aber sind unbestreitbare Wettbewerbsnachteile für kleine Unternehmen.

    Forderungen

    1.Ungleichbehandlung beseitigen:
    Das heißt Vorziehen der nächsten Stufe der geplanten Einkommensteuerreform auf das Jahr 2002, um die Phase der erheblichen Spreizung der Steuersätze zu verkürzen und Personengesellschaften vergleichbare Entlastungen zu verschaffen wie großen Kapitalgesellschaften.
    Verzicht auf weitere Stufen der Ökosteuer; diese muss überdies die Ungleichbehandlung von großen und kleinen Unternehmen definitiv vermeiden. Ist das nicht praktikabel, ist auf die Ökosteuer ganz zu verzichten.

    2.Spitzensteuersatz verschieben

    3.Nachbessern bei Veräußerungsgewinnen: Haltefrist 7 Jahre und Rücklagenbildung flexibler

    4.Bedingungen für Finanzierung von KMU verbessern

    5.Basel II Prozess stärker beeinflussen

    6.Abzugsfähigkeit von Handwerkerrechnungen??
    Dafür wird es keine einfache Lösung geben.
    Vorschlag stattdessen: Eigenheimzulage nutzen

    Dafür sind die Voraussetzungen präzisieren, keine Grundstücke begünstigen, sondern echte Bauarbeiten auch bei
    Altbaumodernisierungen,
    Energieeinsparungen.
    Das Zulagengesetz hat Vorteil gegenüber Steuerrecht wie § 82a.

    Konkret sollten deshalb zwei Punkte umgesetzt werden:

    1.Konzentration der Eigenheimzulage ausschließlich auf per Rechnung nachgewiesene Bauaufwendungen; der Kaufpreis für Grund und Boden sollte von der Förderung ausgeschlossen werden.

    2.Erweiterung der Eigenheimzulage auf die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, soweit damit vorgegebene ökologische Ziele (Energieeinsparungen) erreicht werden. Die Förderung könnte in Anlehnung an den alten § 82a der Einkommensteuerdurchführungsverordnung erfolgen.
    Die Erweiterung der Bauförderung sollte nicht mit kurzfristigen konjunkturpolitischen sondern mit dauerhaften ökologischen Zielen verbunden werden.

Nordrhein-Westfalen NRW
 
Partner des NWHT: 
WHKT
Arbeitgebervereinigung Handwerk NRW (LFH) 
LGH
KreishandwerkershaftenKreishandwerker-
schaften NRW
 
Ihre Meinung?
Schreiben Sie uns. 
   
 E-Mail
    Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag (NWHT) 
    Georg-Schulhoff-Platz 1 
    40221 Düsseldorf  
    Tel.: 0211/87 95 315 und 0211/39 68 48; Fax: 0211/93 04 966
    © NWHT 2002

 Impressum
 Haftungsausschluss