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    Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag

    Stellungnahme des NRW-Handwerks
    GEZ-Gebühren

    Die jüngste Ankündigung der Rundfunkanstalten zur Gestaltung der Rundfunkgebühren nimmt einem Teil der ursprünglichen Befürchtungen in dieser Sache die Grundlage. Ihr Schreiben vom 7. Juni 2006 hatte diesen Weg insbesondere auch mit Blick auf die Berücksichtigung von angemeldeten Autoradios in Firmenwagen ja dankenswerterweise bereits vorgezeichnet.

    Unverändert stark zusätzlich belastet werden Betriebe mit mehreren Filialen. PCs in Handwerksbetrieben sind Arbeitsgeräte und keine Unterhaltungselektronik.

    Deshalb bitten wir Sie kurz vor der abschließenden Entscheidung der Ministerpräsidenten herzlich, sich der Initiative insbesondere des Landes Schleswig-Holstein zur Verabschiedung eines Moratoriums anzuschließen und die neue Gebührenordnung auszusetzen.

    Ein Moratorium gäbe Zeit, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens auf eine neue Grundlage zu stellen. Die geräteabhängige Gebühr in ihrer bisherigen Ausgestaltung ist angesichts der technologischen Entwicklung wahrscheinlich nicht mehr zeitgemäß.

    Eine Gebührenpflicht - wie im Augenblick noch vorgesehen - auf eine Leistung einzuführen, die nun wirklich im Handwerk niemand nutzt, wird natürlich als „Abzocke“ verstanden und auch so gewertet.

    Dem sollte das Land Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung verweigern.
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