Nordrhein-Westfälischer
Handwerkstag
NWHT aktuell
Starterzentren in Nordrhein-Westfalen
Hintergrund:
Es gehörte von Beginn an zu den erklärten Zielen der neuen Landesregierung, die Zahl der erfolgreichen Unternehmensgründungen zu steigern. Als Schlüssel hierzu wird eine verbesserte Gründungsberatung gesehen, die schneller, effizienter und unkomplizierter werden soll. In Zukunft soll diese Beratung, verbunden mit der Unterstützung bei den wichtigsten Formalitäten, aus einer Hand und an einem Ort in den so genannten STARTERCENTER NRW erfolgen. Primäre Träger dieser Center sind die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern und die kommunalen Wirtschaftsfördereinrichtungen, deren Sachkunde und Erfahrungen genutzt werden sollen. Ziel ist es, das Gründungsgeschehen zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Hierdurch erhofft man sich eine deutliche höherer Gründungsdynamik.
Sachstand:
Am 29. März 2006 unterschrieben Wirtschaftsministerium, die Dachorganisationen der Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und der kommunalen Wirtschaftsfördereinrichtungen/Kommunen eine „Gemeinsame Vereinbarung STARTERCENTER NRW: Qualitätsoffensive für Gründungen in NRW“. Neben dem Startschuss für die SC NRW wurden hierin auch Qualitätsstandards für deren Betrieb festgelegt. Die Entscheidung über die Errichtung sowie Art und Umfang eines SC NRW wurde in die Hände der Partner vor Ort gelegt. Auf Landesebene wurde ein Partnerausschuss eingerichtet, in dem alle Partner vertreten sind und der die Einführung der STARTER-CENTER NRW unterstützen soll. Ihm obliegt die Entscheidung darüber, ob regionale Initiativen das Gütesiegel STARTERCENTER NRW tragen dürfen. Hierzu legt der Ausschuss Zertifizierungskriterien und ein Zertifizierungsverfahren fest (beschlossen in der Sitzung des Ausschusses am 16.11.2006).
n der Pilotphase wurden vorerst fünf STARTER-CENTER anerkannt, denen mittlerweile weitere gefolgt sind. Das Handwerk hat sich von Beginn an stark an der Einrichtung der STARTERCENTER beteiligt.
Für Existenzgründer aus dem Handwerk haben STARTERCENTER nur dann einen Nutzwert, wenn der Gründungsvorgang hierdurch deutlich erleichtert werden kann. Das Handwerk hat deshalb die Entwicklung eines elektronischen Formularservice forciert. Mit einer entsprechenden Beratung im SC NRW sollen Gründer im Handwerk künftig alle Antrags- und Meldepflichten eines Gründungsvorhabens in einem Rutsch erledigen können. Hierzu wurde eine Software entwickelt, die es Gründern erlaubt, in standardisierter Form alle 37 für eine Gründung im Handwerk relevanten administrativen Gründerpflichten zeitgleich und damit deutlich schneller als bisher zu erledigen. Mittelfristig sollen die Formulare weiter verschlankt und vereinfacht werden, so dass Formulare künftig auch auf elektronischem Weg an die beteiligten Behörden versand werden können.
Bewertung:
Das Handwerk begrüßt die Einrichtung der STARTERCENTER NRW und hat sich von Beginn an aktiv an der Erarbeitung des Konzepts beteiligt. Diese Qualitätsoffensive des Landes ist der richtige Weg, um junge Gründer von bürokratischen Belastungen zu befreien und ihnen eine schnelle Gründung zu ermöglichen. Die STARTERCENTER NRW haben das Zeug, Eingangsportal für eine qualifizierte betriebswirtschaftliche Beratung zu werden, das zugleich alle notwendigen Gründungsformalitäten erledigt.
Am Beispiel der Startercenter zeigt sich, dass das Land auf eine Stärkung der wirtschaftlichen und kommunalen Selbstverwaltung setzt. Gerade die Kammern sorgen durch ihre Orts- und Praxisnähe für hohe Effizienz der Aufgabenwahrnehmung. Sie entlasten hierdurch den Staat und damit auch die Steuerzahler.
Handlungsempfehlung:
Die Starterzentren sind als gemeinsames Instrument mehrerer Partner der Gründungsförderung und zum Bürokratieabbau zu nutzen.