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Nordrhein-Westfälischer
Handwerkstag
NWHT aktuell
Übertragen staatlicher Aufgaben auf die wirtschaftliche Selbstverwaltung
Hintergrund:
In seiner Regierungserklärung vom 13. Juli 2005 hat sich Ministerpräsident Dr. Rüttgers eindeutig zur Selbstverwaltung der Wirtschaft bekannt. Er kündigte an, dass die neue Landesregierung auf Selbstbestimmung und Subsidiarität setze. Das Land NRW werde deshalb wenn möglich staatliche Verwaltungsaufgaben auf die Selbstverwaltungen übertragen, um hierdurch eine Konzentration des Staates auf seine Kernaufgaben zu erreichen.
Sachstand:
Zum 1. Juli 2006 setzte das Land NRW die „Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Handwerksordnung und der EU/EWR-Handwerk-Verordnung“ in Kraft. Hierin werden die Zuständigkeiten für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung bzw. einer Ausnahmebewilligung von den Bezirksregierungen auf die Handwerkskammern übertragen (§§ 7a, 7b, 8 und 9 Handwerksordnung).
Durch die "Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Berufsbildungsgesetz und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung" hat das Land NRW den Handwerkskammern mit Wirkung vom 19. Oktober 2006 darüber hinaus die Zuständigkeit für
- die Zuerkennung der fachlichen Eignung und
- die Untersagung des Einstellens und Ausbildens übertragen (Erteilungsbefugnisse im Berufsbildungsbereich).
Bislang wurden auch diese Aufgaben von der Bezirksregierung wahrgenommen.
Bewertung:
Grundsätzlich wird durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf die Handwerkskammern
- eine unmittelbare Staatsverwaltung vermieden,
- Sachnähe und Objektivität sichergestellt
- den Betriebsinhabern die Möglichkeit eröffnet, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Selbstverwaltung ist damit eine Alternative zum staatlichem Zwang und ein Instrument der Dezentralisierung und Deregulierung, durch das neue Freiheitsräume geschaffen werden. Diese Art der Aufgabenwahrnehmung sichert Bürgernähe und Entbürokratisierung und entlastet den Staat in Kernbereichen von hoheitlichen Aufgaben. Dank des ehrenamtlichen Engagements ihrer Mitglieder können Handwerkskammern besser, kostengünstiger und effizienter arbeiten als es der Staat je könnte. Insofern ist es nur folgerichtig, den Handwerkskammern in NRW zusätzliche, bislang staatlich wahrgenommene Aufgaben zu übertragen. Das Handwerk begrüßt diese Aufgabenübertragung. Die Kammern stehen bereit, ihren Beitrag zur Funktionsfähigkeit einer freiheitlichen und sozial gebundenen Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland zu leisten.
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