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Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag

NWHT aktuell

Neues Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen

Hintergrund:

Die Pisa-Studien verweisen NRW regelmäßig auf die hinteren Plätze. Schulabgänger sind zu einem wachsenden Anteil nicht mehr ausbildungsfähig. In den Schulen fehlen Transparenz und Qualitätskontrollen, Schul- und Studienzeiten sind zu lang. Auch der Beitrag des Schul- und Bildungswesens zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist nicht ausreichend.

Sachstand:

Die im 2. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossenen Veränderungen des NRW-Schulgesetzes sind bis auf zwei Ausnahmen zum 1. August 2006 in Kraft getreten. Diese Ausnahmen sind: Die Regelung zur Feststellung des Sprachstandes bei Kindern zwei Jahre vor Einschulung, die zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt sowie die Regelung zur Aufnahme von Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen und Bescheinigungen über die Schullaufbahn, deren In-Kraft-Treten zum 1. August 2008 erfolgt.

Folgende Neuregelungen sind aus der Sicht des Handwerks besonders von Bedeutung:

  • Sprachstandsfeststellung bei Kindern im Alter von vier Jahren. Zwei Jahre vor der Einschulung erfolgt eine Sprachstandsfeststellung, um eine altersgemäße Sprachentwicklung und Beherrschung der deutschen Sprache zu gewährleisten. Wenn nötig kann auf diese Weise auch früher mit einer gezielten vorschulischen Sprachförderung begonnen werden.
  • Verbindliche Übergangsempfehlung in der Klasse 4 für den Besuch der weiterführenden Schule. Wollen Eltern ihr Kind in Zukunft an einer Schulform anmelden, für die es nach der Empfehlung der Grundschule auch mit Einschränkungen nicht geeignet ist, kommt es zu einem dreitägigen sog. Prognoseunterricht. Nur wenn alle darin einbezogenen Experten einhellig das Votum der Grundschule stützen, muss der Elternwille zurückstehen.
  • Stärkung der disziplinarischen Rechte der Lehrerinnen und Lehrer. Rechtsbehelfe, die sich gegen die Überweisung in eine Parallelklasse oder den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht wenden, haben keine aufschiebende Wirkung mehr. Die Entscheidung über einen schriftlichen Verweis, die Überweisung in eine Parallelklasse oder den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht liegt bei der Schulleitung.
  • Zentralabitur/zentrale Prüfungen in Klasse 10. Im März und April 2007 gab es in NRW erstmals eine zentrale schriftliche Abiturprüfung. Für Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Gymnasien, Haupt-, Real- und Gesamtschulen gab es im April und Mai 2007 zentrale Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
  • Eintritt in die duale Ausbildung bereits nach Klasse 9. Jugendlichen wird die Möglichkeit eröffnet, bereits nach neun Schuljahren in ein Berufsausbildungsverhältnis zu treten. Die zehnjährige Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch einer Fachklasse im Rahmen des dualen Systems erfüllt.
  • Frühere Einschulung zum Schuljahr 2007/2008. Der Stichtag für das Einschulungsalter wird beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verschoben. Dieses Zieldatum soll im Schuljahr 2014/15 erreicht werden. Durch das frühere Einschulungsalter wird die Zeit, in der Kinder besonders lern- und aufnahmebereit sind effektiver genutzt.
  • Noten für Arbeits- und Sozialverhalten auf Zeugnissen - „Kopfnoten“. Das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler wird künftig benotet und gegebenenfalls durch eine ergänzende Beschreibung auf den Zeugnissen dokumentiert. Darüber hinaus kann in einem gesonderten Bemerkungsfeld besonderes schulisches und außerschulisches Engagement der Kinder gewürdigt werden. Hierdurch wird der Tatsache Rechnung getragen, dass soziale Kompetenzen neben dem Wissen zu den Grundvoraussetzungen für das erfolgreiche Durchlaufen des Bildungs- und Berufsweges gehören.
  • Aufhebung der Schulbezirke für Berufsschulen. Ab Sommer 2008 ist die Berufsschule nicht mehr eindeutig festgelegt, zu dem die Ausbildungsbetriebe ihr Auszubildenden schicken müssen. Eine Wahloption wird eingeführt.

Erste Erfahrungen:

  • Sprachstandsfeststellung bei Kindern im Alter von vier Jahren: Im Frühjahr 2007 nahmen in einer ersten Runde 145.000 Kindergartenkinder an den Sprachtests teil. In 57 Prozent der Fälle wurde eine altersgerechte Sprachentwicklung festgestellt. Bei 43 Prozent konnte eine Sprachschwäche nicht ausgeschlossen werden. Die betroffenen Kinder mussten sich im Mai 2007 erneut einem Test unterziehen. Erst hiernach wird sich entscheiden, ob für sie eine zusätzliche Sprachförderung nötig wird. 33.000 Vierjährige konnten in der ersten Runde nicht getestet werden, weil sie krank waren oder nicht in den Kindergarten gehen.
  • Verbindliche Übergangsempfehlung in der Klasse 4: Ende April 2007 wurde für 3334 Schülerinnen und Schüler erstmals ein Prognoseunterricht durchgeführt. Ergebnisse liegen mittlerweile vor. Von den beteiligten Schülern dürfen lauf Schulministerium 38 Prozent die von den Eltern favorisierte Schulform besuchen, 62 Prozent wurde dies nicht gewährt.
  • Zentralabitur/zentrale Prüfungen in Klasse 10: Im Frühjahr 2007 wurden erstmals zentrale Abiturprüfungen, bzw. Prüfungen nach der Klasse 10 durchgeführt. Trotz einiger weniger Pannen verliefen die Prüfungen insgesamt reibungslos. Lehrer und Schüler bewerteten die gestellten Aufgaben als fair. Die ersten Ergebnisse der Abiturprüfungen zeigen gegenüber den Vornoten der Abiturienten in der Tendenz etwas bessere Noten im Abitur.

Bewertung des Handwerks:

Mit dem neuen NRW-Schulgesetz greift die Landesregierung einige alte Forderungen des Handwerks auf. Es ist zu begrüßen, dass eine Kehrtwende hin zu einer Qualitäts- und Ergebnisorientierung in der NRW-Schulpolitik erfolgen soll. Positiv ist zu bewerten, dass mit dem Gesetz mehr Transparenz von Schulleistungen, mehr Wettbewerb zwischen den Schulen sowie mehr Eigenständigkeit und Selbstverantwortung der Schulen angestrebt werden soll. Ebenso ist es zu begrüßen, dass die Ausbildungsfähigkeit der Schulabgänger eine Zielvorgabe des Gesetzes ist. Der neu eingeführte Nachweis zum Arbeitsverhalten der Schülerinnen und Schüler – gemeint sind hier sog. Sekundärtugenden wie Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft - wird starke Schüler stärken und schwachen Schülern und ihren Eltern einen Anhaltspunkt für frühzeitige Korrektur geben. Dies ist unerlässlich, denn diese Tugenden sind unverzichtbar für eine erfolgreiche Integration in das Berufsleben. Zudem ist auch die Möglichkeit einer früheren Einschulung klar zu begrüßen.

[Quelle: Westdeutscher Handwerkskammertag. Weitere Informationen unter www.handwerk-nrw.de ]
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