Nordrhein-Westfälischer
Handwerkstag
NWHT aktuell
Großflächiger Einzelhandel
Neuausrichtung der Landes- und Stadtplanung
Hintergrund:
Die NRW-Landesregierung hat die Stärkung der Innenstädte zu einem Schwerpunkt ihrer Flächen- und Standortpolitik erklärt. Sie hat erkannt, dass das bestehende landesplanerische Instrumentarium, das im Kern auf interkommunal abgestimmten Einzelhandelskonzepten basiert, nicht mehr greift. Problematisch ist, dass es an der Möglichkeit fehlt, den vorhandenen Instrumenten rechtlich Nachdruck zu verleihen. In jüngster Vergangenheit zeigte sich dies augenfällig im negativen Ausgang der rechtlichen Auseinandersetzung der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Stadt Oberhausen um die Erweiterung des CentrO.
Sachstand:
Am 19. Juni 2007 hat der Landtag das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm – LEPro) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist eine Vereinfachung und grundlegende Neuausrichtung der landesplanerischen Instrumente zum großflächigen Einzelhandel. Die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung wird konsequenter auf die Stärkung der Zentren ausgerichtet.
Eckpunkte des Gesetzes sind:
- Landesplanerische Regelungen für den großflächigen Einzelhandel werden gestrafft, zusammengeführt und präzisiert.
- Einführung sog. zentraler Versorgungsbereiche in die Landesplanung, verstanden als einheitlicher Planungsbegriff für die künftige Landes- und Bauplanung. Innenstädte, Stadtzentren und Ortsmittelpunkte sollen demnach ein vielfältiges Angebot an öffentlichen und privaten Versorgungseinrichtungen einschließlich des Einzelhandels bieten.
- Rahmenbedingungen des Landes sollen künftig eine regional und überregional verträgliche Abstimmung der Kommunen bei der Festlegung zentraler Versorgungsbereiche sicherstellen.
- Großflächige Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen künftig nur noch in Hauptzentren oder Nebenzentren liegen, die über ein dichtes Angebot öffentlicher und privater Versorgungs- und Dienstleistungsangebote verfügen, eine gute Anbindung an den ÖPNV haben und städtebaulich integriert sind.
- In Sondergebieten außerhalb der Zentren soll nur noch ein großflächiger Einzelhandel zugelassen werden, der für eine lebenswerte Entwicklung der Städte nicht zwingend erforderlich ist (z. B. Möbel- oder Baumärkte, Gartenzentren u.ä.).
- Hersteller-Direktverkaufszentren (Factory-Outlets) mit über 5.000 m2 Verkaufsfläche dürfen nur noch in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern vorgesehen werden.
Bewertung:
Das nordrhein-westfälische Handwerk begrüßt die landesplanerische Initiative der Landesregierung. Sie deckt sich mit der Haltung des Wirtschaftszweigs. Das Handwerk hat in der Frage des großflächigen Einzelhandels immer eine konsequente und klare Haltung eingenommen, um Innenstädte und Stadtzentren zu stärken. Das Ziel, Einzelhandel zurück in die City zu holen, ist deshalb richtig. Nur so können Innenstädte belebt und damit auch handwerkliche Fachgeschäfte gestärkt werden. Gerade mittelständische Unternehmen in den Zentren, die durch die hohen Grundstückpreise und Mieten in den Innenstädten einem ruinösen Wettbewerb durch den großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese ausgesetzt sind, könnten deshalb von dieser Gesetzesinitiative profitieren.
Handlungsempfehlung:
Die vom Landeskabinett beschlossenen Maßnahmen müssen nun zügig umgesetzt und Gesetz werden.
Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Handwerks