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    Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag
    Wünsche und Forderungen des nordrhein-westfälischen Handwerks vor den nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen

    Das Kursbuch des NRW-Handwerks können Sie sich als pdf-Datei insgesamt ansehen

    Zusammenfassung

    1. Dringender denn je brauchen wir eine umfassende Gemeindefinanzreform. Sie muss der Undurchschaubarkeit unseres Systems der Gemeindefinanzierung ein Ende setzen, die den Zusammenhang zwischen kommunalen Leistungen und ihrer Bezahlung weitgehend aufgelöst hat. Sie muss die verschiedenen Nutzergruppen gleichmäßig an den Finanzierungskosten des Gemeinwesens beteiligen. Ihr wichtigster Bestandteil sollte eine "Gemeindesteuer" mit Hebesatzrecht sein. Elemente der Substanzbesteuerung werden ebenso wie steigende Steuerlasten abgelehnt.

    2. Das nordrhein-westfälische Handwerk begrüßt die Verankerung des Konnexitätsprinzips in der NRW-Landesverfassung. Ausgabenwirksame zusätzliche Aufgaben dürfen den Kommunen erst gar nicht mehr übertragen werden, ohne die Finanzierung darzustellen.

    3. Die Investitionsquote der öffentlichen Hand ist in Deutschland nur halb so hoch wie in vergleichbaren Staaten. Wir verspielen unsere Zukunft. Auf der Basis einer ungeschminkten und lückenlosen Infrastruktur-Berichterstattung brauchen wir deshalb eine nachhaltige, systematische Erhaltungsstrategie statt Feuerwehrmaßnahmen und Flickschusterei.

    4. Das Handwerk fordert die deutliche Verbesserung der Qualifikation der Schulabgänger. Hierzu können die Kommunen einen entscheidenden Beitrag leisten, auch mit zusätzlichem Mitteleinsatz. Zwar lässt sich mit Geld allein die Qualität unseres Bildungssystems nicht verbessern, aber ohne zusätzliche Mittel geht es auch nicht.

    5. Damit Ganztagsschulen nicht zu "Betreuungsanstalten" verkommen, brauchen wir qualifiziertes Personal. Alle Lehrkräfte sollten deshalb ihre reguläre Arbeitszeit in der Schule verbringen.

    6. Öffentliche Auftaggeber entscheiden nicht über eigenes Geld, sondern über das Geld des Steuerzahlers, das ihnen für bestimmte Zwecke anvertraut ist. Dafür müssen besondere und besonders strenge Regeln gelten. Mit der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB 2000) steht ein zeitgemäßes Regelwerk zur Verfügung, das einen fairen Interessenausgleich zwischen kommunalen Auftraggebern und ausführenden Unternehmen gewährleistet.

    7. Wir lehnen jede Veränderung der Rechtsform kommunaler Betätigung um öffentliches Vergaberecht zu umgehen, strikt ab. Das öffentliche Vergaberecht sollte unabhängig von der Rechtsform das für alle öffentlichen Auftraggeber verbindliche Vergaberecht sein.

    8. Wir treten für eine vernünftige Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik ein. Erfolgreiche arbeitsmarktpolitische Projekte beruhen immer auf einer engen Zusammenarbeit der Akteure im regionalen, lokalen Rahmen. Allerdings stehen einer erfolgreichen Regionalisierung die ausgesprochen rigide Zentralisierungspolitik der Bundesagentur für Arbeit entgegen.

    9. Wir warnen vor den Gefahren, die mit der Existenzgründung als arbeitsmarktpolitischem Instrument verbunden sind. Das Kriterium für den Erfolg dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments kann nicht allein die Zahl der Gründungen sein, sondern nur die Zahl der Gründungen, die überleben und gedeihen. Ziel kann es nicht sein, die Insolvenzquote zu erhöhen, anstatt die Arbeitslosenquote zu senken.

    10. Das Dickicht kommunaler Regelungen muss systematisch durchforstet werden, z.B. bei Verkehrs-, Gestaltungs-, Umwelt- und Gebührensatzungen, bei Bebauungsplänen, bei Versorgungs- und Entsorgungssatzungen, bei Verwaltungsvorschriften.

    11. Für mittelständische Unternehmen sollten Serviceleistungen der Stadtverwaltung im Sinne eines zentralen "point of service" gebündelt, koordiniert und kundennah zur Verfügung gestellt werden.

    12. Wir sind dagegen, die Sparkassen aus ihrer öffentlich-rechtlichen Rechtsform zu entlassen und sie für Beteiligungen und Übernahmen durch das private Bankgewerbe zu öffnen. Auch nach Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung wird sich die Wettbewerbssituation von Sparkassen, die das klassische Sparkassengeschäft betreiben, nicht verschlechtern.

    Düsseldorf, im Juli 2004

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