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    Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag

    Einstimmiger Beschluss des Vorstandes des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstages

    Mehr Freiheit, mehr Flexibilität, mehr Ausbildung und Qualifikation:
    Vorschläge zur Modernisierung der Handwerksordnung

    Mehr Freiheit

    Der Wettbewerb der Tüchtigen darf nirgendwo behindert werden. Das heißt: Wer kann, der darf. Wer sich die entsprechenden Fähigkeiten angeeignet hat, muss den handwerklichen Qualifikationsnachweis jederzeit sofort ablegen können. Die Qualifikation ist das Entscheidende für den Befähigungsnachweis und nicht der Weg dorthin.

    Dies bedeutet, dass für Könner alle Fristen und sonstigen bisherigen Voraussetzungen wegfallen und sie sich ohne jede Verzögerung der Prüfung einer staatlich eingesetzten unabhängigen Meisterprüfungskommission stellen können.

    Aber: Es geht um Könner. Wer den Weg zur Könnerschaft über Ausbildung, Gesellenprüfung und Praxis zur Meisterprüfung sucht, hat den Königsweg gewählt, der unverändert seine zentrale Bedeutung behalten wird.

    (Umsetzung: Entsprechende Änderung von § 49 HwO)

    Mehr Flexibilität

    Wir wollen mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen die Flexibilität der Handwerksordnung weiter erhöhen:

    Stärkere Modularisierung des Qualifikationswegs zum Befähigungsnachweis inkl. der Anerkennung von Praxis-Bausteinen erfahrener Gesellen;
    (Umsetzung: Die festgestellte Qualifikation ist unabdingbar. Deshalb Ablehnung der in § 7 b des Referentenentwurfes vorgesehenen qualifikationslosen „Ersitzung" von Berechtigungen zur Ausübung eines Handwerks durch Zeitablauf. Stattdessen ist der Weg über geprüfte Qualifikationen entweder durch die jederzeitige voraussetzungslose Möglichkeit zur Ablegung der Meisterprüfung (geänderter § 49 HwO), über das Ausnahmebewilligungsverfahren (§ 8 HwO) oder über die Anerkennung anderer gleichwertiger Qualifikationen zu gehen.

    Unmittelbarer Rechtsanspruch für Techniker und Industriemeister;
    (Umsetzung: Über Änderung von § 7, Absatz 2 HwO)

    Anerkennung von im Studium erbrachten Nachweisen für Teile der Meisterprüfung;
    (Umsetzung: Entsprechende neue Bestimmungen sind in der HwO zu verankern.)

    Nahtlose Anschlussfähigkeit zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung und akademischer Bildung;
    (Umsetzung: Schaffung entsprechender Bestimmungen in einschlägigen Gesetzen.)

    Personenunternehmen erfüllen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen, wenn sie einen Meister oder anderen gleichwertig Qualifizierten als fachlich-technischen Leiter in ihrem Handwerksbetrieb beschäftigen;
    (Umsetzung: Änderung der einschlägigen Bestimmungen der HwO.)

    Überprüfung der Verzeichnisse der handwerklichen Berufe im Sieben-Jahres-Abstand. Durch die Revision können sowohl Berufe herausfallen, als auch Berufe neu in die Verzeichnisse aufgenommen werden. Bei diesen Revisionen sollten nicht allein die Kriterien der Gefahrenabwehr sowie des Verbraucher- und Umweltschutzes, sondern auch die 1961 vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterien Erhaltung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks sowie Sicherung des Nachwuchses für die gewerbliche Wirtschaft für die Einordnung der Handwerke in die Anlage A der Handwerksordnung maßgebend sein. Die Revisionsklausel ist das geeignete Mittel, um sachlich unbegründete Zementierungen zu vermeiden und die technische und wirtschaftliche Entwicklung zeitnah nachzuvollziehen.
    (Umsetzung: Einfügung entsprechender Bestimmungen in der HwO (neue Paragraphen 20a, Absätze 1 bis 4 der HwO, s. Anlage 1).)

    Mehr Ausbildung und Qualifikation

    Der hohen Ausbildungsleistung in den vollhandwerklichen Berufen muss ein starkes Ausbildungsniveau in den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben an die Seite gestellt werden. Das bedeutet, dass für diese Gewerbe Ausbildungsordnungen und Qualifizierungswege im Zusammenwirken mit Handwerkskammern und Fachverbänden geschaffen werden können. Darüber hinaus müssen die Handwerkskammern für alle Tätigkeiten, die in Unternehmen durchgeführt werden, die ihrer Struktur nach denen der zulassungsfreien Handwerke ähneln, Qualifizierungsangebote entwickeln können, Prüfungsordnungen erlassen dürfen, die – einen entsprechenden Komplexitätsgrad des Tätigkeitsfeldes vorausgesetzt – bis hin zum Meister als fakultative Bildungsoption führen. Auch für sog. Anlerntätigkeiten und handwerksnahe Tätigkeiten, die einen unverzichtbaren Teil des Handwerks darstellen, sind Qualifizierungsangebote vorzuhalten.

    (Umsetzung: Entsprechendes Tätigwerden der Handwerkskammern und Fachverbände, Erfassung sog. Anlerntätigkeiten und handwerksnaher Tätigkeiten für das Handwerk über eine Generalklausel (neuer § 18 HwO, s. Anlage 2).)

    Begründung

    Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Unternehmen in Deutschland. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr qualifizierte Unternehmer und Mitarbeiter in Deutschland, damit die Unternehmen und damit die Arbeitsplätze sich im Wettbewerb behaupten können.

    Deshalb müssen wir dort wo eine nachhaltige, dauerhafte Existenzgründung nur geringe Anforderungen an die Qualifikation stellt, soweit als möglich die Existenzgründung entbürokratisieren.

    Wo geprüfte Qualifikation die Voraussetzung für eine Selbständigkeit ist, gilt der Grundsatz:

    Freie Fahrt für alle Könner, die ihr Können sofort und jederzeit unter Beweis stellen können. Vor allem sind diejenigen, die sich der Anstrengung für den Erwerb der Meisterqualifikation auf dem Königsweg Lehrling-Geselle-Meister unterziehen, in jeder Beziehung zu fördern (z.B. MeisterBafög). Die Modernisierung der Handwerksordnung darf nicht etwa einer Dequalifizierung des Unternehmernachwuchses Vorschub leisten. Merke: die Meistervorbereitung ist das wichtigste Qualifizierungselement von Prestige und Niveau außerhalb der akademischen Bildungsgänge.

    Wir sollten alle Kräfte mobilisieren, um auch in neuen Tätigkeitsfeldern, die keinen Zulassungsvoraussetzungen unterliegen, strukturierte Bildungsangebote zu entwickeln, damit neue Berufsbilder entstehen können. Damit machen wir diese Unternehmen „ausbildungsfähig". Über die Qualifikationen, die wir diesen Unternehmern als fakultative Bildungsoption anbieten, schaffen wir die Voraussetzung für nachhaltige und dauerhafte Arbeitsplätze.

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