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    Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag

    Archiv: Dokumente des NWHT

    Stellungnahme zur Unternehmenssteuerreform von Juli 2000

    Wir arbeiten seit zweieinhalb Jahren mit großer Intensität für eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Unternehmenssteuerreform. Diese Anstrengungen haben in unserer großen Kundgebung am 21.6. d.J. in Köln ihren Kulminationspunkt gefunden. Diese Kundgebung war die einzige große Veranstaltung, in der der Mittelstand im Bundesgebiet zur Steuerreform "Flagge gezeigt" hat.

    Zwei Forderungen sind von uns in den letzten Monaten immer in den Mittelpunkt gestellt worden:

    1. Wiedereinführung des halben Durchschnittssteuersatzes bei Betriebsaufgaben und Betriebsveräußerungen

    2. Merkliche Absenkung der Einkommensteuer (als der wichtigsten Unternehmenssteuer) im gesamten Tarifverlauf.

    Durch die Entscheidung des Bundesrates vom vergangenen Freitag sind erfreulicherweise genau diese beiden Forderungen zum Bestandteil des Gesamtpaketes gemacht worden.

    Dies ist ein großer handwerkspolitischer Erfolg.

    Sicher hätten wir hinsichtlich der Einkommensteuerreduzierung und der Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften noch weitergehende Lösungen bevorzugt.

    Aber mehr war zu diesem Zeitpunkt "im Skat nicht drin".

    Deshalb müssen wir allen Beteiligten danken, dass Sie mit der Wiedereinführung des halben Durchschnittssteuersatzes bei Betriebsaufgaben den schlimmsten Verstoß gegen das Gebot der Rechtsformneutralität beseitigt und mit der Einkommensteuerreduzierung einen sehr wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan haben.

    Wir haben zu danken der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die ihren Einfluss aufgrund unseres ständigen Nachhakens voll zur Geltung gebracht hat. Wir danken der Opposition, ohne deren starken Druck die mittelstandsbezogenen Nachbesserungen so nicht zustande gekommen wären. Wir danken dem wirtschaftspolitischen Sprecher der F.D.P.-Bundestagsfraktion, Herrn Rainer Brüderle MdB, der sicherlich auch unter dem Eindruck seines Auftretens bei unserer Kundgebung am 21. Juni in der Schlussphase der Verhandlungen auf Bundesratsebene eine entscheidende Rolle gespielt hat.

    Wir danken allen Vertretern unserer nordrhein-westfälischen Handwerksorganisation, die durch ihre Anwesenheit bei unserer Kundgebung mitgeholfen haben, eine Druck-Kulisse aufzubauen. Dass Herr Bundesfinanzminister Eichel bei der Sendung Sabine Christiansen am 16.7. stark auf die Nachbesserungen des Handwerks zugunsten des Handwerks Bezug genommen hat, zeigt, dass die Schilderungen seiner Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf unserer Kölner Handwerkskundgebung nicht ohne Eindruck auf ihn geblieben sind.

    Es ist richtig, wenn jetzt in der Öffentlichkeit betont wird, den jetzigen Beschlüssen müssten weitere Steuerreformschritte folgen.

    Diese Feststellung schließt aber nicht aus, die Beschlüsse des vergangenen Freitags im Grundsatz positiv zu bewerten. Diese Bewertung gilt unter der Voraussetzung, dass bei der Umsetzung der Bundesratsentschließung vom vergangenen Freitag auch im "Kleingedruckten" entsprechend den abgegebenen Versicherungen gehandelt wird.

    Eine Dokumentation der umfangreichen Anstrengungen der Landeshandwerksvertretung NRW in Sachen Unternehmenssteuerreform werden wir noch nachreichen.

    Hansheinz Hauser, Vorsitzender

    Dr. Thomas Köster, Geschäftsführer

    PS: Wortlaut des Entschließungsantrages der Länder zur Steuerreform vom 14.Juli2000

    "Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: Nach Zustimmung zum Steuersenkungsgesetz erwartet der Bundesrat, dass die Bundesregierung dem Gesetzgeber folgende Vorschläge zur Fortentwicklung des Steuersenkungsgesetzes unterbreitet:

    - Eine weitere Absenkung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer um einen Prozentpunkt auf 42 Prozent ab 2005.

    - Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben für aus dem Berufsleben ausscheidende Unternehmer einmal im Leben.

    Die Ergänzungen sollen gleichzeitig mit dem Steuersenkungsgesetz wirksam werden."

    Düsseldorf, den 17. Juli 2000

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