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    Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag

    Archiv: Dokumente des NWHT

    Vorläufige handwerkspolitische Bewertung der Rot-Grünen Koalitionsvereinbarung für die neue Legislaturperiode 2000 bis 2005 des NRW-Landtags

    Positiv ist zu bewerten, dass an den bewährten Instrumenten der NRW-Wirtschaftspolitik wie Gründungsoffensive, Mittelstandsoffensive, Ausbildungskonsens und Bündnis für Arbeit festgehalten und die große Bedeutung einer Politik für kleine und mittlere Unternehmen an zentraler Stelle der Koalitionsvereinbarungen hervorgehoben wird. Entsprechend den Forderungen des Handwerks wird eine verstärkte Förderung der Unternehmensnachfolge sowie die stärkere Bereitstellung von Beteiligungskapital angekündigt. Die Gründungs- und Mittelstandsoffensive soll um eine Dienstleistungsoffensive ergänzt werden. Hier ist einzufordern, dass das Handwerk als wesentlicher Teil des Dienstleistungssektors in diese neue Offensive von Anfang an voll mit einbezogen wird.

    Genauso ist zu fordern, dass die Landesregierung das Handwerk in die Aktion FIT (Fachkräfte für die Informationstechnik) künftig einbezieht, da diese Aktion ohne volle Beteiligung der einschlägigen handwerklichen Berufe keine Breitenwirkung erzielen kann.

    Zu begrüßen ist die Fortführung der Landesinitiative "Jugend in Arbeit", die vom Handwerk schon bisher entscheidend mitgetragen worden ist. Bemerkenswert ist im Kapitel "Qualifikation" die Ankündigung, dass die Handwerksbetriebe in der überbetrieblichen Unterweisung durch das Land verstärkt unterstützt werden sollen. Ebenso beachtlich ist die Ankündigung, neue organisatorische Formen erproben und anwenden zu wollen wie z. B. "Berufsakademien". Hiermit setzt die Landesregierung in Anknüpfung z. B. an die Bildungspolitik Baden-Württembergs einen neuen Akzent.

    Im Bereich der Schulpolitik ist es positiv, dass nach der Koalitionsvereinbarung die zentrale Aufgabe der Schule in der nachhaltigen Vermittlung der grundlegenden Kulturtechniken, Basis- und Schlüsselqualifikationen sowie der gemeinsamen Grundwerte für alle Schülerinnen und Schüler gesehen wird. Diese Aussage ist allerdings sehr viel deutlicher und akzentuierter in den Anlagen zum Ausbildungskonsens NRW sowie in dem seinerzeitigen bildungspolitischen Memorandum von Herrn Ministerpräsident Clement noch aus seiner Zeit als NRW-Wirtschaftsminister enthalten. Bedauerlich ist, dass die Koalitionsvereinbarung einem Zentralabitur, einer generellen Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur von 13 auf 12 Jahren sowie Ziffernnoten für Betragen, Ordnung und Fleiß eine Absage erteilt.

    Problematisch ist die Aussage der Koalitionsvereinbarung, dass die Berufskollegs die ihnen zugesagte größere Selbständigkeit für Weiterbildungsangebote in der Region (offensichtlich in Konkurrenz zu den Bildungszentren z. B. der Wirtschaft) nutzen sollen.

    Wichtig ist aus der Sicht des Handwerks auch die Zusage einer verstärkten Einbeziehung der kleinen und mittleren Unternehmen in die Technologieförderung. Kritisch zu sehen ist die Verknüpfung vergabefremder Motive (wie z. B. das der Frauenförderung) mit der öffentlichen Auftragsvergabe.

    Ein Fortschritt ist die Aussage, dass Unternehmen, die sich am freiwilligen Umweltmanagement-System beteiligen, in den Genuss wirksamer Entlastungen im Bereich der staatlichen Überwachung kommen sollen.

    Einer der Knackpunkte der gesamten Koalitionsvereinbarung ist die Aussage der Landesregierung zur Kohleförderung. Danach will die Landesregierung mit der Bundesregierung eine Beihilferegelung für den Steinkohlebergbau auch über das Jahr 2005 hinaus vereinbaren. Ziel der Landesregierung ist der Weiterbetrieb der aus der Betriebskonzentration resultierenden Bergwerke. Dies gilt - so die Aussage der Koalitionsvereinbarung - auch für das Bergwerk Prosper-Haniel. Es stellt sich die Frage, welche Belastungen für den Landeshaushalt sich aus dieser Aussage ergeben. Wenn der Landeshaushalt auch nach dem Jahre 2005 mit Kohlelasten in der Größenordnung von einer Mrd. DM konfrontiert sein sollte, wird der haushaltspolitische Spielraum des Landes Nordrhein-Westfalen gegen Null tendieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass voraussichtlich im Jahre 2006 die EU-Förderung für das Land Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Osterweiterung der EU auslaufen wird.

    Bei den haushalts- und finanzpolitischen Aussagen ist hervorzuheben, dass alle finanzwirksamen Aussagen der Koalitionsvereinbarung unter Haushaltsvorbehalt stehen. Alle Förderprogramme müssen spätestens für den Haushaltsplanentwurf 2002 neu eingeworben werden, d. h. sie stehen alle zur Disposition.

    Das Land NRW wird zum 1. Januar 2001 ein zentrales Liegenschaftsmanagement in der Form eines Landesbetriebes nach Landeshaushaltsordnung einrichten. Hier ist aus der Sicht des Handwerks zu fragen, ob Bauvergabeentscheidungen weiterhin dezentral erfolgen oder ob der Tendenz zur Generalunternehmervergabe Vorschub geleistet wird.

    Nach der Koalitionsvereinbarung können Infrastrukturmaßnahmen künftig auch ausschließlich durch private Investoren realisiert werden, wobei dem Investor volle Refinanzierungsmöglichkeit durch eigene Liquidation ermöglicht werden soll. Auch hierbei ist die Frage zu stellen, ob es sich hierbei um eine verdeckte Form der öffentlichen Verschuldung handelt und ob hierdurch nur noch Bauunternehmungen und Investorengruppen den Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe finden, die die eigene Finanzierung mitbringen.

    Kritisch ist der Beschluss zu sehen, die Zuständigkeit für berufliche Qualifizierung vom Wirtschaftsministerium auf das Arbeitsministerium zu verlagern. Das Handwerk hat bisher immer nachhaltig die Auffassung vertreten, dass berufliche Bildung unter wirtschaftspolitischen und nicht unter sozialpolitischen Gesichtspunkten gestaltet werden muss. Hier besteht aus der Sicht des Handwerks erheblicher Beratungsbedarf.

    Wir verweisen nachdrücklich auf die Forderungen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft an Landtag und Landesregierung für die neue Legislaturperiode. In diesen Forderungen ist unsere Position zum gesamten Spektrum der Landespolitik wiedergegeben.

    Düsseldorf, 4. Juli 2000

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